Antrag: Parkraumbewirtschaftung und Gewerbetreibende

Dieser Uffbasse-Antrag wurde für die Stadtverordnetenversammlung am 02. Mai 2024 ausgearbeitet. Ausgehend davon wurde für die Sitzung am 20. Juni 2024 wurde eine Magistratsvorlage ausgearbeitet …

Nach der jüngsten Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung mehrte sich bei kleinen, inhabergeführten Darmstädter Läden und Gewerbetreibenden (Pflegedienste, Handwerksbetriebe …) Unmut. Zu knappe Höchstparkzeiten und fehlende bzw. schwer greifbare Möglichkeiten, Parkausweise zu beantragen, machten Sorge. Daher forderten wir mit einem Antrag: Eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von örtlichen Gewerbetreibenden. Hierzu wurden von uns konkrete To-Dos ausgearbeitet.

Der Uffbasse-Antrag fand keine Mehrheit, jedoch greift die verabschiedete Magistratsvorlage Forderungen von Uffbasse in Teilen auf und verbessert die Stellung von Gewerbetreibenden. Weitere wirksame Änderungen zu Sonderparkausweisen für Gewerbetreibende (siehe Uffbasse-Antrag) sollen folgen und in der Parkraumsatzung ergänzt werden, so das mündliche Versprechen von Dezernent Paul Georg Wandrey. Heißt: Wir bleiben an dem Thema dran!

Mit der Vorlage „Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung“ soll die Darmstädter Parkraumsatzung ergänzt und geändert werden. Von Außnahmen abgesehen (Mathildenhöhe, Mercksplatz, Innenstadt West/Süd, Kapellplatzviertel) wird flächendeckend eingeführt:

  • Bewirtschaftung von Montag bis Samstag in der Zeit von 6 bis 21 Uhr sowie eine Ausweitung der Höchstparkdauer auf 4 Stunden (vormals 2 Stunden)
  • Ergänzung der Parkraumsatzung um Sonderparkausweise für Gewerbetreibende sowie schnellere Bearbeitung der Anträge hierzu (mündliche Zusage von Dezernent Paul Wandrey)

Auch die Presse berichtet hierzu. Ihr findet Beiträge im Darmstädter Echo und in der Frankfurter Rundschau.

 

Antrag: Änderungen in der Parkraumbewirtschaftung für die Gewerbetreibenden und Selbständigen Darmstadts

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten,

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stellung der Gewerbetreibenden und Selbständigen ist bislang nicht ausreichend in der Satzung zur Parkraumbewirtschaftung geregelt. Wir bitten um folgende Anpassungen, die die Interessen der nach wie vor durch die Pandemie, der Energiepreiskrise und der Inflation gezeichneten Gewerbetreibenden und Selbständigen aufgreifen.

  • Gewerbetreibende und Selbständige sollen die Möglichkeit erhalten, entpersonalisierte und kennzeichenunabhängige Sonderausweise zu erwerben.
  • Die Kosten für diese Parkausweise sollen nicht höher sein als die Kosten der Parkausweise für Privatpersonen.
  • Um Wettbewerbsnachteile unter den Gewerbetreibenden und den Selbständigen in verschiedenen Stadtteilen zu vermeiden, sollen alle bewirtschafteten Stadtgebiete den gleichen Regelungen unterliegen.
  • Für Pflegedienste und Beschäftigte in Seniorenwohnanlagen und Kliniken soll es ebenfalls möglich sein, Parkausweise auch in anderen Stadtteilen zu erwerben bzw. den Betreibern solcher Wohnanlagen und Kliniken soll es möglich sein, entpersonalisierte und kennzeichenunabhängige Sonderausweise zu erwerben.
  • Es gibt Gewerbetreibende und Selbständige, die sich aus Emissions- und Kostengründen ein Auto/Kleinbus teilen und zwar in räumlicher Nähe, aber in unterschiedlichen Parkzonen ihre Läden haben. Für diese Fälle, die sicherlich nicht sehr zahlreich sind, soll es die Möglichkeit geben, einen Parkausweis auf zwei Standorte auszustellen.
  • Wünschenswert wäre die Verlängerung der Höchstparkdauer auf bis zu vier Stunden, um Besucherinnen und Besuchern in den Stadtteilen ungestörte Aufenthalte zu ermöglichen.
  • Wünschenswert wäre ebenfalls, dass die Parkraumbewirtschaftung nur bis 20:00 gilt und an den Wochenenden gar nicht.

Erklärung erfolgt mündlich.

Wir bitten um wohlwollende Prüfung unseres Antrags. Vielen Dank.  

Kerstin Lau, Marc Arnold, Sebastian Schmitt, Carmen Stockert, Till Mootz

 

Update

Für die Stadtvorerodnetenversammlung am 20. Juni 2024 wurde eine Magistratsvorlage ausgearbeitet, die Punkte unseres Antrags realisiert. Mit der Vorlage „Strukturelle Anpassungen der Parkraumbewirtschaftung“ soll die Darmstädter Parkraumsatzung ergänzt und geändert werden.

Von Außnahmen abgesehen (Mathildenhöhe, Mercksplatz, Innenstadt West/Süd, Kapellplatzviertel) wird flächendeckend eingeführt:

  • Bewirtschaftung von Montag bis Samstag in der Zeit von 6 bis 21 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 4 Stunden.
  • Ergänzung Parkraumsatzung um Sonderparkausweise für Gewerbetreibende

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert